Event-WLAN: Grundlage oder größtes Hindernis moderner Veranstaltungsformate? [Aufnahme]

Wir hatten das Vergnügen mit Max Pohl von Eventnet über das Aufkommen und die Notwendigkeit von WLAN-Lösungen für den Veranstaltungskontext (Event-WLAN) zu diskutieren. In einem einstündigen Webinar wurde das Thema kritisch beleuchtet und Unklarheiten beseitigt.

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Hier finden Sie nochmal die Top 7 Fragen & Antworten zum Thema Event-WLAN zum Nachlesen:

Welche Infrastruktur muss für die Umsetzung von Event-WLAN vorhanden sein? Funktioniert Event-WLAN auch, wenn vor Ort keine oder Internet-Verbindung besteht?

Eigentlich wird nur Strom benötigt. Weitere Anforderungen an die Infrastruktur gibt es nicht. Alles andere kann temporär bereitgestellt werden. Selbst die Internetverbindung ist hierbei keine Voraussetzung. Sollte eine vorhanden sein, kann diese jedoch entweder ganz oder als Ergänzung genutzt werden.

Kann Event–WLAN auch bei Messen eingesetzt werden?

Ja, das ist möglich. Allerdings bedarf es hier einer Prüfung der Modalitäten des jeweiligen Messegeländes. Manche Messen erlauben ein eigenes WLAN nur nach Anmeldung und andere erlauben es teilweise gar nicht. Gerade bei kleineren Messen gibt es aber manchmal auch gar keine Einschränkungen.

Wie sollte man am besten vorgehen, um die benötigte Bandbreite realistisch zu berechnen?

Die benötigte Bandbreite lässt sich leider nicht über eine allgemein gültige Formel oder rein über die Nutzerzahlen kalkulieren. Dieses hängt stark vom Veranstaltungskonzept, der Zielgruppe und etwaigen Limitierungen im Netz ab.

Ein Kongress für Augenärzte unterscheidet sich zum Beispiel stark von einem Bloggerevent – selbst wenn es sich um die gleiche Teilnehmerzahl handelt. Grundlegend kann man entweder sehr konservativ planen (z.B. 1 Mbit/s je Nutzer) oder man kann den Bedarf anhand von Erfahrungswerten einschätzen – falls alle Faktoren bekannt sind. Zusätzlich können nicht benötigte Dienste unterbunden werden, um die Bandbreite zu schonen oder man teilt unterschiedlichen Benutzergruppen verschiedene Kapazitäten zu.

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Was ist unter verschiedenen Benutzergruppen bei Event-WLAN eigentlich zu verstehen?

Benutzergruppen sind Einteilungen des WLANs in bestimmte Leistungen, die in Anspruch genommen werden können. So kann es eine Benutzergruppe “Presse” geben. Dieser Gruppe wird ein besonders hoher Upload, z.B. für Live-Streams zur Verfügung gestellt. Eine andere Gruppe ist z.B. “Backoffice”. Hier muss immer eine Mindestbandbreite vorgehalten werden, damit gearbeitet werden kann. Und für die Gruppe “Gäste” wird eine Login-Seite vorgegeben, die Infos zur Veranstaltung oder den Link zur Event-App enthalten kann. Diese Benutzergruppen sind insofern praktisch, als die Nutzer in verschiedenen WLAN-Netzen jeweils ein Passwort haben, wenn sie zu dieser Gruppe gehören. Für die Nutzergruppe “Gäste” kann das WLAN aber auch gänzlich offen sein. Die Unterteilung in Gruppen hilft dabei, die kostbare Bandbreite sinnvoll aufzuteilen oder Zugriffsrechte zu kontrollieren.

Manche mobile Endgeräte ermögliche keine Verbindung zu fremden oder ungesicherten WLANs. Kann ich als Veranstalter mit bestimmten technischen Vorgaben dies vermeiden?

Ja, hier kann beispielsweise ein zweites, verschlüsseltes WLAN angeboten werden, welches eigentlich alle Geräte akzeptieren sollten. Ein zweites WLAN kann über die gleiche Hardware laufen, so dass dadurch nur geringe Mehrkosten entstehen.

Oft werden zwei Provider genutzt, um ein zweites  WLAN-Netz anbieten zu können, falls das erste ausfällt. Gibt es eine Alternative zu dieser kostspieligen Lösung?

Man muss hier zwischen dem Internet und dem WLAN-Signal unterschieden. Ist die Internetverbindung absolut notwendig für die Veranstaltung, ist es sinnvoll, mit zwei unabhängigen Internetsignalen zu arbeiten. Bei dieser Lösung muss das WLAN selbst nicht unbedingt doppelt eingerichtet werden und ist daher recht kostengünstig realisierbar, da lediglich das Modul “Internetsignal” verdoppelt werden muss. Das kann prinzipiell auch ein einzelner Dienstleister anbieten.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden, wenn ich unbekannten Nutzern ein WLAN-Netz zur Verfügung stelle?

Die rechtlichen Risiken sind durch die Anpassung des Telemediengesetzes im Juni 2017 hinsichtlich Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht geringer geworden. Nichtsdestotrotz muss man bei Straftaten mit Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden rechnen. In Einzelfällen kann es dabei sogar zur Beschlagnahmung von Geräten. Meist muss man als Betreiber des Netzes zwar letztendlich nicht haften, bis zu einer entsprechenden Gerichtsentscheidung ist es aber unter Umständen ein langer Weg. Es ist daher unbedingt ratsam, offenes WLAN über einen sogenannten “VPN-Tunnel” anzubieten, wodurch man als Inhaber des Anschlusses nach außen nicht mehr sichtbar ist. Das ist vollkommen legal und es gibt dafür etliche Anbieter hierfür.

Bei weiteren Fragen zum Thema können Sie uns gerne kontaktieren – die ganze Aufnahme des Webinars erhalten finden Sie Aufnahme herunterladen.